Vorsicht ist geboten: Bei vollautomatischen Online-Bonitätsprüfungen drohen Strafen

Erfreut sich jener Kauf auf Rechnung bei Internet-Käufern großer Popularität, so ist diese Zahlungsart für die meisten Online Shop Betreiber eher unattraktiv, da das Ausfallrisiko in diesem Fall insbesonders groß ist. Um das Ausfallrisiko zu senken, ist eine Bonitätsprüfung Online unverzichtbar. Die Technik erlaubt es heutzutage, Bonitätsüberprüfungen noch im Bestellprozess und für den Kunden nicht sichtbar durchzuführen.

 

Doch ist eine unsichtbare Bonitätsprüfung rechtmäßig?

Eine Bonitätsüberprüfung Online schon vor Auswahl der Zahlungsweise, um so bereits die angezeigten Auswahlmöglichkeiten für die Zahlung vom Befund der Prüfung abhängig zu machen, erscheint vorerst einmal ungemein dienlich. So intermittieren sich nicht alleinig Zahlungs- Ausfälle minimieren, man umgeht auch die unangenehme Gegebenheit, einen Kunden, der bereits auf Rechnung bestellt hat, doch nur gegen Vorausbezahlung zu beliefern, weil sich dessen Kreditwürdigkeit in der anschließenden Bonitätsprüfung als zu bedenklich erwiesen hat. Entsprechende technische Lösungen werden auch seitens mehreren Wirtschafts Auskunfteien aktuell angeboten.

Was viele Webshop Inhaber jedoch in keinster Weise zu wissen scheinen: Eine unsichtbare Online-Kreditwürdigkeitsprüfung ist datenschutzrechtlich keinesfalls ohne Weiteres zulässig.

 

Maxime jener Einwilligung

Fest im Datenschutzrecht verankert ist jener sogenannte Grundsatz der Einwilligung. Dieser besagt, dass jede Datenerhebung ebenso wie Datenbenutzung, die nicht durch eine Rechtsvorschrift ausdrücklich erlaubt ist, nur mit Einwilligung des Betroffenen geschehen darf. Auch im Vorfeld einer Übermittlung von Daten an Dritte ist demnach prinzipiell zuvor die ausdrückliche Einwilligung des Kunden einzuholen.

 

Datenweitergabe zur Erfüllung des Vertrages

Wer einen Online-Shop führt, gibt regelmäßig Kundendaten an Dritte weiter. So ist es zur Erfüllung des Vertrages unverzichtbar, Adressdaten an den Transporteur weiterzugeben, damit dieser die Zustellung zustellen kann, oder Kontodaten an die Hausbank zur Umsetzung bestimmter Zahlungsarten im Wegshop.

In diesen Fällen ist eine Einwilligung des Käufer jedoch nicht zwingend, da die Übermittlung von Daten zur Vertragserfüllung mittels § 28 Absatz 1 Nummer 1 BDSG ausdrücklich legitimiert ist.

Eine Kreditwürdigkeitsprüfung ist zur Vertragserfüllung andererseits keineswegs erforderlich und die Datenweitergabe an Auskunfteien von Seiten jener Erlaubnis Norm folglich nicht erfasst. Demnach haben also Shop Inhaber vorweg prinzipiell die ausdrückliche Erlaubnis des Kunden einzuholen, falls sie dessen Kreditwürdigkeit in Augenschein nehmen wollen.

 

Ein Ausnahmefall ist Berechtigtes Interesse

Eine Einwilligung zur Datenweitergabe außerhalb jener Vertragserfüllung mag nach § 28 Abs. 1 Nr. 2 Bundesdatenschutzgesetz hingegen ausnahmsweise entbehrlich sein, “soweit es zur Sicherung berechtigter Interessen jener verantwortlichen Stelle zwingend ist”.

Dies ist beispielsweise dann jener Fall, sobald ein Verkäufer das kreditorische Risiko einer Vertragsbeziehung trägt, z.B. wenn er beim Erwerb auf Rechnung in Vorauszahlung tritt. Bestellt demzufolge ein Käufer auf Rechnung, so darf der Verkäufer die Bonität des Käufers auch ohne dessen ausdrückliche Einwilligung kontrollieren.

 

Ermittlung im Bestellprozess

Stehen neben dem Kauf auf Rechnung alternative Zahlungsweisen in einem Internetshop zur Auswahl, kann bei einer Bonitätsüberprüfung noch vor Auswahl der Zahlungsweise jedoch keinesfalls von einem berechtigten Interesse ausgegangen werden, da nämlich bis dato gänzlich unklar ist, welche Zahlungsweise jener Abnehmer erwählen wird wie auch ob er die Order überhaupt abschließt.

Demnach muss also in diesem Sachverhalt die ausdrückliche Einwilligung des Kunden eingeholt werden, und zwar bevor mit der Datenübermittlung angefangen wird.

Die Einwilligung muss zudem bestimmt und in voller Absicht erfolgen, z.B. über eine entsprechende Opt-In Checkbox, aus deren Beschriftung der genaue Inhalt und Ausmaß der Erlaubnis wahrnehmbar hervor geht. Darüber hinaus sind elektronisch eingeholte Erlaubnisse zu vermerken und deren Inhalt muss vom Anwender ständig abrufbar sein.

Auch die Schufa bietet für die private Selbstauskunft Bonitätsauskünfte online an.

Author: menze on 2. April 2011
Category: Allgemein

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